Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Fit für KI GmbH (nachfolgend "Fit für KI") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"). Sie bilden die Grundlage für alle Verträge über Dienstleistungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI).
1. Definitionen
1.1 "Künstliche Intelligenz" (KI) bezeichnet computergestützte Systeme, die durch das Erkennen von Mustern und das Lernen aus Daten Aufgaben ausführen können, die normalerweise menschliche Intelligenz erfordern, wie z.B. das Erkennen von Sprache, das Treffen von Entscheidungen und das Lösen komplexer Probleme.
1.2 "Beratungsleistungen" beziehen sich auf die Beratung und Unterstützung bei der Implementierung von KI-Lösungen, einschließlich der Bewertung von Anforderungen, der Entwicklung von Konzepten und der Begleitung bei der Umsetzung.
1.3 "Entwicklungsleistungen" umfassen die Planung, Gestaltung und Umsetzung von technologischen Lösungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz, einschließlich der Anpassung bestehender Technologien und der Integration neuer Funktionen.
2. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
2.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Fit für KI und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Beratungsleistungen, Vorträgen, Seminaren und Entwicklungsleistungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI).
2.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Fit für KI ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2.3 Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich, per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Website von Fit für KI mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht.
3. Leistungsumfang und Vertragsgegenstand
3.1 Fit für KI bietet folgende Dienstleistungen an:
a) Beratungsleistungen im Bereich KI
b) Vorträge und Seminare zu KI-Themen
c) Entwicklung von KI-Anwendungen und -Lösungen
3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung mit dem Auftraggeber, insbesondere aus Angeboten, Leistungsbeschreibungen oder Projektplänen.
3.3 Fit für KI ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen. Fit für KI bleibt dem Auftraggeber gegenüber stets unmittelbar verpflichtet.
4. Einsatz von KI-Technologien
4.1 Fit für KI setzt bei der Erbringung seiner Dienstleistungen standardmäßig KI-Technologien ein. Dies umfasst unter anderem, aber nicht ausschließlich, die Nutzung von KI für:
a) Transkription und Analyse von Meetings
b) Datenverarbeitung und -analyse
c) Erstellung von Berichten und Präsentationen
d) Entwicklung und Optimierung von KI-Modellen
4.2 Der Einsatz von KI ist integraler Bestandteil der Arbeitsweise von Fit für KI und essentiell für die Erbringung der vereinbarten Leistungen.
4.3 Sollte der Auftraggeber den Einsatz von KI-Technologien nicht wünschen, muss er dies vor Projektbeginn ausdrücklich schriftlich erklären. In diesem Fall behält sich Fit für KI vor, den Auftrag abzulehnen oder nur unter angepassten Bedingungen (z.B. erhöhte Vergütung, verlängerte Projektlaufzeit) durchzuführen.
4.4 Bei einem Widerspruch gegen den KI-Einsatz nach Projektbeginn behält sich Fit für KI das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistungen nur eingeschränkt zu erbringen.
5. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1 Angebote von Fit für KI sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
5.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Fit für KI oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
5.3 Sofern nicht anders vereinbart, werden keine längerfristigen Verträge geschlossen. Jeder Auftrag gilt als separater Vertrag.
5.4 Bei längerfristigen Verträgen gilt, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
5.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug gerät,
b) der Auftraggeber gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt,
c) über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
5.6 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Beratungs- und Entwicklungsleistungen, sofern nicht anders vereinbart:
a) Werden nach Beratungstagen oder Stunden abgerechnet.
b) Es gilt der für den Auftraggeber jeweils günstigere Satz.
c) Die Abrechnung erfolgt in 0,1h-Schritten (alle angefangenen 6 Minuten).
d) Bei Leistungen vor Ort beim Auftraggeber wird die Arbeitszeit von der Ankunft am Arbeitsort des Auftraggebers bis zum Verlassen des Arbeitsortes berechnet. Bei Remote-Leistungen gilt die von Fit für KI gemessene und dokumentierte Arbeitszeit.
6.2 Seminare und Vorträge werden projektbasiert abgerechnet, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
6.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.4 Reisekosten und Spesen werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt.
6.5 Die Rechnungsstellung erfolgt wie folgt:
a) Bei Projekten, die weniger als einen Monat Laufzeit haben: Nach Abschluss des Projekts.
b) Bei Projekten mit mehreren Monaten Laufzeit: Am Ende jedes Monats für die im jeweiligen Monat erbrachten Leistungen, sofern nicht anders vereinbart.
c) Bei Seminaren und Vorträgen: Im Anschluss an die Veranstaltung.
6.6 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.7 Zahlungen können per Banküberweisung oder Kreditkarte erfolgen.
6.8 Bei Zahlungsverzug ist Fit für KI berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.9 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.10 Bei längerfristigen Verträgen behält sich Fit für KI das Recht vor, die vereinbarte Vergütung nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von drei Monaten anzupassen. Eine solche Anpassung darf nur einmal pro Vertragsjahr erfolgen und 5% nicht übersteigen. Bei einer Erhöhung von mehr als 5% hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen.
7. Stornierung und Rücktritt
7.1 Bei Seminaren, Vorträgen und Beratungsleistungen gilt:
a) Bis 2 Wochen vor Veranstaltungs- oder Beratungsbeginn: Kostenfreie Stornierung
b) Bis 1 Woche vor Veranstaltungs- oder Beratungsbeginn: 30% Stornogebühr zzgl. bis dahin angefallener Reisekosten
c) Weniger als 1 Woche vor Veranstaltungs- oder Beratungsbeginn: Volle Vergütung
7.2 Bei Entwicklungsleistungen gelten die gleichen Stornierungsbedingungen wie unter 7.1, sofern nicht anders vereinbart.
7.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Fit für KI kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber stellt Fit für KI alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
8.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die bereitgestellten Daten und Informationen für die Verarbeitung durch KI-Systeme geeignet sind und keine rechtlichen oder ethischen Beschränkungen für deren Nutzung bestehen.
8.3 Bei Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stellt dieser die notwendige technische Ausstattung bereit, insbesondere:
a) Beamer mit HDMI-Anschluss
b) HDMI-Kabel
c) Stabile Internetverbindung
d) Bei größeren Teilnehmerzahlen: Professionelle Audioanlage
8.4 Bei Seminaren und Workshops bringen die Teilnehmer eigene Laptops mit, sofern nicht anders vereinbart.
8.5 Der Auftraggeber benennt Fit für KI einen kompetenten Ansprechpartner, der während der gesamten Projektdauer zur Verfügung steht.
9. Leistungsänderungen
9.1 Fit für KI behält sich vor, aus wichtigem Grund Änderungen bei den eingesetzten Dozenten oder Beratern vorzunehmen. Fit für KI wird sich bemühen, rechtzeitig über solche Änderungen zu informieren und gleichwertigen Ersatz zu stellen.
9.2 Inhaltliche oder terminliche Änderungen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
10.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Fit für KI, die unter https://fit-fuer-ki.de/datenschutz/ eingesehen werden kann.
10.3 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Leistungserbringung durch KI-Systeme verarbeitet werden. Fit für KI verpflichtet sich, dabei alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten zu treffen.
10.4 Fit für KI ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern dieser nicht widerspricht. Der Widerspruch kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
11. Haftung und Gewährleistung
11.1 Fit für KI haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Fit für KI nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.3 Die Haftung ist in jedem Fall auf den Vertragswert begrenzt.
11.4 Fit für KI übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Materialien.
11.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Leistungserbringung.
11.6 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen. Versäumt der Auftraggeber die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.
12. Urheberrechte und Nutzungsrechte
12.1 Alle von Fit für KI erstellten Materialien, Präsentationen und sonstigen Werke unterliegen dem Urheberrecht.
12.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werken, sofern nicht anders vereinbart. Dieses Nutzungsrecht ist auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt.
12.3 Eine Weitergabe der Materialien an Dritte oder eine Veröffentlichung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Fit für KI nicht gestattet.
12.4 Bei Entwicklungsleistungen werden die Rechte an den entwickelten KI-Lösungen und -Anwendungen individuell vereinbart. Sofern nicht anders festgelegt, verbleiben die Rechte an der Grundstruktur und den Algorithmen bei Fit für KI, während der Auftraggeber die Rechte an den spezifisch für ihn entwickelten Anwendungen und den damit generierten Daten erhält.
12.5 Schulungsmaterialien dürfen vom Auftraggeber nur für interne Zwecke verwendet werden. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne schriftliche Zustimmung von Fit für KI nicht gestattet.
13. Höhere Gewalt
13.1 In Fällen höherer Gewalt ist Fit für KI für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit.
13.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, Pandemien, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen (z.B. durch Feuer, Wasser oder Maschinenschäden), Cyberangriffe und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von Fit für KI schuldhaft herbeigeführt worden sind.
13.3 Fit für KI wird den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt informieren und sich bemühen, die Auswirkungen auf den Auftraggeber so gering wie möglich zu halten.
14. Exportkontrolle
14.1 Der Auftraggeber erkennt an, dass die Leistungen von Fit für KI, insbesondere im Bereich der KI-Technologien, Exportbeschränkungen unterliegen können.
14.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle anwendbaren Exportkontrollvorschriften einzuhalten und Fit für KI von etwaigen Ansprüchen freizustellen, die aus der Verletzung solcher Vorschriften entstehen.
15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
15.1 Fit für KI bewahrt alle projektbezogenen Unterlagen für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Auftrags auf.
15.2 Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist und vorheriger Benachrichtigung des Auftraggebers kann Fit für KI die Unterlagen vernichten.
15.3 Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat Fit für KI alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter Fit für KI aus Anlass der Auftragsdurchführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen Fit für KI und dem Auftraggeber und für Schriftstücke, die der Auftraggeber bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, Deutschland.
16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der übersetzten Version hat die deutsche Version Vorrang.
16.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
16.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt im Falle einer Vertragslücke.
16.6 Fit für KI ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16.7 Diese AGB wurden zuletzt am 06.07.2024 aktualisiert.
Durch die Beauftragung von Fit für KI erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.